Die wichtigste Instanz im Seniorenleben: der MDK

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) fungiert in erster Linie als Dienst zur Beratung und Begutachtung in allen Bereichen, die im Interesse der Krankenkasse liegen. Hierzu gehören natürlich ganz besonders die Seniorenzentren und deren Bewohner. Angehörige wie auch Pflegebedürftige selbst bemerken bei den ersten Berührungspunkten schon recht schnell, dass der Medizinische Dienst beinahe omnipräsent in allen Belangen ist, was eine Skizzierung des Leistungsumfangs umso naheliegender macht.

Bild, Aufgaben, Leistungen

Der Krankenversicherungsdienst betrifft nicht bloß Seniorenheime und -pflege, sondern auch den Bereich der medizinischen und zahnmedizinischen Versorgung. Damit deckt er praktisch das gesamte Leistungsspektrum der Krankenversicherung ab. Von den jährlich mehr als sechs Millionen Begutachtungen entfällt etwa ein Drittel auf den Bereich der stationären Leistungen, die sich wiederum in viele weitere Kategorien aufteilen. Zu diesen gehört auch das Wohnen im Seniorenheim. Der Medizinische Dienst gibt dort Qualitätsnormen vor und überprüft die Einhaltung im regelmäßigen Turnus; darüber hinaus ist er zuständig für Systeme, Strukturen und Koordination im Bereich der Altenpflege.

Der MDK und die Pflegeversicherung

Der Kontakt zum Medizinischen Dienst beginnt spätestens mit der Einstufung der Pflegestufe. Hierbei wird ermittelt, ob überhaupt ein Anspruch auf Pflege besteht. Basierend darauf wird ein individueller Pflegeplan festgelegt. Die Altenheime selbst betreffen die regelmäßigen Prüfungen seitens des Dienstes, aufgrund derer über die Vergabe eines Zertifikats entschieden wird. Abgesehen von diesen rhythmischen und standardisierten Maßnahmen kann der Medizinische Dienst noch in ganz speziellen Fällen entscheidend einschreiten, die zwar keineswegs wünschenswert sind, aber deswegen umso mehr Beachtung erfordern.

Besondere Aufgaben des Dienstes: Beistand im Notfall

Die Arbeit am Menschen ist eine ganz besondere Aufgabe, der zwar in den allermeisten Fällen, aber leider nicht ausnahmslos in dem Maße nachgekommen wird, wie es vorgegeben ist. Gelegentliche Fälle von Vernachlässigungen oder im schlimmsten Fall sogar von Missbrauch sind zwar äußerst selten, kommen aber dennoch vor. Beim Eintreten solcher Situationen sind Angehörige gut beraten, unverzüglich beim MDK vorstellig zu werden, vor allem dann, wenn der Kontakt zur Heimleitung nicht die gewünschten Resultate gebracht hat. In seiner Rolle als übergeordnete Instanz obliegt dem Dienst nämlich nicht bloß die Bewertung, sondern auch die Kontrolle von Seniorenheimen. Es sind allerdings nicht nur die genannten schlimmen Fälle, die nach Gegenmaßnahmen verlangen, sondern auch vermeintlich Situationen, beispielsweise dann, wenn der Heimbewohner sich – aus welchen Gründen auch immer – im Heim nicht mehr wohlfühlt. Eben jenes Wohlbefinden ist es schließlich, wofür jedes Seniorenzentrum einsteht und bürgt, sodass Abweichungen in jedem Fall dem Medizinischen Dienst gemeldet werden sollten.