Wichtig für Bemessung und Betreuung: die Pflegestufe
Die Pflegestufe ist von maßgeblicher Bedeutung für die Einschätzung des Zustands des Pflegedürftigen. Da die Einstufung zugleich auch eine Rolle für die Finanzierung spielt, ist sie somit auch für die Angehörigen von Interesse. Da die detaillierte Planung und Beachtung aller Aspekte beim Einzug ins Altenheim unabdingbar ist, ist es also im Sinne aller Beteiligten, diese Einstufung so früh und präzise wie möglich vorzunehmen, da sie gewissermaßen als Basis für alles Kommende dient.
Die drei Pflegestufen und ihre Bedeutung
Grundsätzlich existieren drei Pflegestufen, die in aufsteigender Reihenfolge den zu erwartenden Pflegeaufwand beziffern sollen. Dass dies aufgrund der Einzigartigkeit der unterschiedlichen Lebenssituationen fast ein wenig zu grob unterteilt klingt, ist unbestritten, ändert allerdings nichts daran, dass die Pflegestufen eine generelle Richtung vorgeben. Der Einstufung wird stets der Faktor Zeit zugrunde gelegt, gemessen an der wahrscheinlichen Dauer des täglichen Pflegeaufwands.
Die erste Stufe steht für „erhebliche Pflegebedürftigkeit“. Diese ist gegeben, falls täglich ein Minimum von 90 Minuten Pflege benötigt wird, von denen aber mindestens die Hälfte auf Betätigungen aus dem Bereich der Grundpflege entfallen muss. Zur Grundpflege zählt Hilfe aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität, nicht aber bei Dingen wie Einkäufen oder Arztbesuchen.
Pflegestufe II steht synonym für „Schwerpflegebedürftigkeit“. Der damit verbundene zeitliche Aufwand beträgt zwischen 180 und 300 Minuten täglich, wovon mindestens 120 Minuten auf die Grundpflege entfallen müssen. Aufgaben wie Körperpflege oder das Zubereiten von Mahlzeiten sind in diesem Fall nicht mehr eigenständig durchführbar.
Geht der zeitliche Aufwand noch über diese Grenzen hinaus, wird von „Schwerstpflegebedürftigkeit“ gesprochen. Diese bedeutet mindestens 300 Minuten Pflege am Tag, also fünf Stunden, von denen mindestens 240 Minuten für die Grundpflege aufgebracht werden. Hierbei sind praktisch keinerlei Aufgaben mehr ohne Hilfe durchführbar und so wird den Betroffenen die Pflegestufe III attestiert.
Pflegestufe und Pflegeversicherung: die finanzielle Seite
Nach der Definition der Pflegestufen folgen die damit verbundenen Finanzen. Diese sind wie folgt geregelt: ein Zuschuss von monatlich 1.023 Euro steht Empfängern der ersten Stufe zu, etwa 1.280 Euro den Pflegebedürftigen der zweiten Stufe. Ähnlich ist die Steigerung auf der dritten Stufe, die mit monatlichen 1.510 Euro das Maximum darstellt – Härtefälle ausgenommen, denn diese können mit bis zu 1.800 Euro unterstützt werden. Angesichts der bereits erwähnten Durchschnittskosten eines Seniorenheims von etwa 2.700 Euro stellen die Zuschüsse also eine beträchtliche finanzielle Entlastung dar.
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